Teilrente und Taggelder können gleichzeitig bezogen werden
BGer – Der Bezug einer halben Rente aufgrund vorzeitiger Pensionierung und von Arbeitslosengeld für die restlichen 50% ist zulässig. Dies hat das Bundesgericht in einem Fall aus dem Kanton Wallis entschieden. (Urteil 8C_465/2017)
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