Angehörige müssen über Zeugnisverweigerungsrecht aufgeklärt werden
BGer – Zeugen und Auskunftspersonen dürfen in einer Strafuntersuchung unter bestimmten Umständen die Aussage verweigern. Weil die Gründe für ihr Schweigen unterschiedlich sind, müssen sie von der Polizei entsprechend aufgeklärt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_1025/2016)
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