Keine fristlose Kündigung nach sexuellen Äusserungen über Kollegin
BGer – Ein Beratungsunternehmen kündigte einem Angestellten zu unrecht fristlos. Er hatte unflätige, sexuelle Äusserungen über eine Arbeitskollegin gemacht. Das Unternehmen muss dem 31-Jährigen nun die Löhne der ordentlichen Kündigungsfrist nachzahlen, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 4A_124/2017)
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