Jusletter

Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Erläuterung und Analyse des bundesrätlichen Vorschlags im Rahmen der aktuellen Aktienrechtsrevision

  • Autor/Autorin: Christian Rioult
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Gleichheit von Frau und Mann
  • Zitiervorschlag: Christian Rioult, Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, in: Jusletter 12. März 2018
Gemäss Vorschlag des Bundesrates im Rahmen der Aktienrechtsrevision sollen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von wirtschaftlich bedeutenden Publikumsgesellschaften Geschlechterrichtwerte von 30% respektive 20% gelten. Nach geltendem Recht stehen hingegen die Pflichten und Aufgaben der Unternehmensführung sowie die Gestaltungsmöglichkeiten in Statuten und Organisationsreglement bei der Verwirklichung von Geschlechterdiversität in den Leitungsgremien im Fokus. Der vorliegende Beitrag analysiert den Vorschlag des Bundesrats und zeigt Alternativen im geltenden Gesellschaftsrecht auf.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Ökonomische Grundlagen
  • 1. Vertretung der Geschlechter in der Unternehmensführung
  • 2. Ökonomische Vorteile von Geschlechterdiversität in der Unternehmensführung
  • III. Vorgeschlagene Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von börsenkotierten Aktiengesellschaften
  • 1. Entwurf des Bundesrates
  • a. Übersicht und Stand der Behandlung
  • b. Argumentation der Botschaft
  • c. Vernehmlassung zum Vorentwurf
  • 2. Verfassungsrechtliche Beurteilung
  • a. Allgemeine Ausführungen
  • b. Verfassungsrechtliche Grundlage
  • c. Verhältnismässigkeit
  • 3. Ausgewählte Diskussionspunkte
  • a. Anwendungsbereich
  • b. Gleichstellung als Auftrag des Aktienrechts
  • c. Erfüllung der Geschlechterrichtwerte
  • IV. Alternativen zu Geschlechterrichtwerten für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung im Gesellschaftsrecht
  • 1. Allgemeine Ausführungen
  • 2. Interessenwahrungspflicht
  • 3. Bestimmungen in Statuten und Organisationsreglement
  • a. Bestimmungen in den Statuten
  • b. Bestimmungen im Organisationsreglement
  • V. Schlusswort

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.