Jusletter

Strafprozessordnung soll praxistauglicher werden

  • Autor/Autorin: Ivan Dunjic
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Strafprozessrecht: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Ivan Dunjic, Strafprozessordnung soll praxistauglicher werden, in: Jusletter 12. März 2018
Am 1. Dezember 2017 hat der Bundesrat einen Vorentwurf der neuen schweizerischen Strafprozessordnung in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Revision soll es sein, praktische Probleme, die sich seit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Strafprozessordnung gestellt haben, zu beseitigen. Der Autor des vorliegenden Beitrags fasst einige der bundesrätlichen Vorschläge zusammen und analysiert diese kurz.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Vorgesehene Änderungen
  • 1. Einschränkung der Teilnahmerechte
  • 2. Änderungen im Strafbefehlsverfahren
  • 2.1. Stärkung der Position des Opfers
  • 2.1.1. Eingeschränkterer Handlungsspielraum der Staatsanwaltschaft
  • 2.1.2. Mitteilung bei Verfahrensabschluss mit Strafbefehl
  • 2.2. Zwingende Einvernahmen der beschuldigten Person
  • 2.3. Anpassung der Bestimmungen zur Einsprache
  • 2.3.1. Änderung der Einsprachefrist
  • 2.3.2. Einsprachelegitimation der Privatklägerschaft
  • 2.3.3. Zustellung von Strafbefehlen
  • 3. Änderungen betreffend die Adhäsionsklage
  • 3.1. Zeitpunkt der Bezifferung und Begründung der Adhäsionsklage
  • 3.2. Möglichkeit des Entscheids über eine Zivilforderung im Strafbefehl
  • 4. «Double Instance»-Ausnahmen sollen gestrichen werden
  • 5. Technische Hilfsmittel bei Einvernahmen
  • 6. Änderungen im Bereich der amtlichen und notwendigen Verteidigung
  • 6.1. Unabhängige Stelle für die Bestellung der amtlichen Verteidigung
  • 6.2. Änderung bei der Entschädigung des amtlichen Verteidigers
  • 6.2.1. Entschädigung des amtlichen Verteidigers bei Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen
  • 6.2.2. Rechtsmittel zur Anfechtung des Entschädigungsentscheids
  • 6.2.3. Aufhebung von Art. 135 Abs. 4 lit. b StPO
  • 6.3. Kommentar
  • 7. Unentgeltliche Rechtspflege für Opfer
  • 8. Zustellung des Urteils an Opfer
  • 9. Herabsetzung der Voraussetzungen des Haftgrunds «Wiederholungsgefahr»
  • 10. (Ent-)Siegelungsgesuch: Aktivlegitimation, Frist und Zuständigkeit
  • 11. Anordnung von Blutuntersuchungen und Sicherstellung von Urin
  • 12. Ersatzforderungsbeschlagnahme
  • 13. Sicherheitsleistung bei Ehrverletzungsdelikten
  • 14. Rechtsmittel bei selbstständigen nachträglichen Entscheiden und selbstständigen Einziehungsentscheiden
  • 15. Prozessökonomischere Ausgestaltung des Abwesenheitsverfahrens
  • 16. Beschränkung des Verschlechterungsverbots auf die ausgesprochene Sanktion
  • 17. Zuständigkeit des Zwangsmassnahmengerichts im Rahmen der internationalen Rechtshilfe
  • 18. Diverse redaktionelle und weitere geringfügige Änderungen
  • III. Fazit und Ausblick

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