Verbandsbeschwerde gegen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel
BGer – Die Stiftung WWF Schweiz erhält im Verfahren zur Überprüfung der Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels Parteistellung und kann gegen die entsprechenden Verfügungen Beschwerde erheben. Zur Ausübung des Verbandsbeschwerderechts in diesem Bereich ist es nicht erforderlich, dass sich die fragliche Verfügung auf einen bestimmten Ort bezieht. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung ab und bestätigt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. (Urteil 1C_312/2017)
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