Jusletter

Gemeingefährliches Haftrecht?

Zur Teilrevision des strafprozessualen Haftrechts gemäss dem Vorentwurf von 2017

  • Autor/Autorin: Marc Forster
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Marc Forster, Gemeingefährliches Haftrecht?, in: Jusletter 26. März 2018
Nach Vorarbeiten einer vom Bundesamt für Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe hat der Bundesrat Ende 2017 einen Vorentwurf zur hängigen Teilrevision der StPO (VE StPO) vorgelegt. Im Haftrecht bringt der VE StPO eine gesetzliche Grundlage für die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft sowie eine Regelung des prozessualen Rechtsschutzes bei Entlassungen von hochgefährlichen Personen. Auch der revisionsbedürftige Haftgrund der Wiederholungsgefahr soll umformuliert werden. Der Vorschlag gemäss VE StPO erscheint dem Autor (er war Mitglied der Arbeitsgruppe) allerdings missraten. Er begrüsst hingegen die Regelungen zur Haftprüfung in gerichtlichen Nachverfahren.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Prozessualer Rechtsschutz bei Haft- oder Vollzugsentlassungen von gemeingefährlichen Gewaltstraftätern
  • 1.1. Legitimation der Staatsanwaltschaft zur Haftbeschwerde: die aktuelle Rechtslage zwischen Zustimmung, Kritik und Polemik
  • 1.2. Ein Anschauungsbeispiel aus der Praxis: Der Fall 1B_548/2017
  • 1.3. Die Regelung gemäss VE StPO
  • 1.3.1. Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft
  • 1.3.2. Vorsorglicher Rechtsschutz und «beschleunigtes» Beschwerdeverfahren
  • 1.3.3. Mündliche Verhandlung beim ZMG und gesetzliche aufschiebende Wirkung der Beschwerdeanmeldung
  • 2. Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr als endlose kriminalpolitische Baustelle
  • 2.1. Drohende Verbrechen und schwere Vergehen
  • 2.2. Bundesgerichtspraxis zum Vortatenerfordernis
  • 2.3. Schutz vor Schwerverbrechern über richterliches Notrecht?
  • 2.4. Gemeingefährliches Haftrecht?
  • 2.5. Das Missverständnis beim EJPD: einfache und «qualifizierte» Wiederholungsgefahr
  • 2.6. Lösungsvorschlag
  • 3. Sicherheitshaft in gerichtlichen Nachverfahren
  • 3.1. Widersprüche zwischen StPO und StGB bei den Zuständigkeiten in Nachverfahren
  • 3.2. Gesetzliche Grundlagen für die Sicherheitshaft im Nachverfahren
  • 4. Fazit

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