Jusletter

Strafbefehl: Nein danke?

Von der fehlenden Einsprache zum Zustimmungserfordernis

  • Autor/Autorin: Christof Bernauer
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Christof Bernauer, Strafbefehl: Nein danke?, in: Jusletter 26. März 2018
Der Strafbefehl (Art. 352 ff. StPO) wird verbreitet als Offerte zur aussergerichtlichen Erledigung eines Straffalles bezeichnet. Diesen Urteilsvorschlag könne die beschuldigte Person mit dem Rechtsbehelf der Einsprache einfach ablehnen und damit vom Recht auf gerichtliche Beurteilung Gebrauch machen. Der vorliegende Beitrag kritisiert dieses Verständnis des Strafbefehls und die Betonung der Selbstverantwortung der beschuldigten Person im Zusammenhang mit dem Einspracheverfahren und plädiert für eine Anpassung der Verfahrensordnung.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Der Strafbefehl
  • 1. Der Strafbefehl als Offerte
  • 2. Stillschweigende Annahme
  • 3. Fiktive Zustellung
  • 4. Der Strafbefehl als Urteilsvorschlag
  • II. Die Einsprache
  • III. Zwischenfazit: Gerechtigkeit oder Effizienz?
  • IV. Änderungsvorschläge
  • 1. Zustimmung der beschuldigten Person
  • 2. Verlängerung der Einsprachefrist
  • 3. Direkter Zugang zum Gericht
  • V. Schlussbemerkung

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