Änderungen bei der Quellenbesteuerung treten 2021 in Kraft
Das am 16. Dezember 2016 verabschiedete Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens tritt zusammen mit mehreren darauf basierenden Verordnungsänderungen am 1. Januar 2021 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 beschlossen. Damit erhalten die Kantone und die Wirtschaft genügend Zeit, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
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