Jusletter

Swisscom-Zahlungssystem fällt unter Geldwäschereigesetz

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Swisscom-Zahlungssystem fällt unter Geldwäschereigesetz, in: Jusletter 14. Mai 2018
BVGer – Der SMS-Dienst der Swisscom, bei dem Kunden den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsbundes (ZVV) mit der nächsten Rechnung bezahlen können, fällt unter die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil B-622/2016)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.