Zwei Zürcher Gerichte zu Unrecht für Verwahrung eines Sexualstraftäters
BGer – Das Obergericht Zürich hat zu Unrecht die Weiterführung einer Verwahrung eines Mannes bestätigt, die nach altem Recht ausgesprochen wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Obergericht muss nun weitere Voraussetzungen überprüfen. (Urteil 6B_669/2017)
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