Absprachen Devisenhandel: Credit Suisse muss Weko Daten liefern
BVGer – Die Credit Suisse hat vor dem Bundesverwaltungsgericht vergeblich versucht, die Herausgabe von Devisenkassenumsätzen an die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) zu verhindern. Die Weko verlangte die Informationen im Zusammenhang mit ihrer Untersuchung der mutmasslichen Absprachen im Devisenhandel. (Urteil B-6595/2017)
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