Jusletter

Absprachen Devisenhandel: Credit Suisse muss Weko Daten liefern

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Absprachen Devisenhandel: Credit Suisse muss Weko Daten liefern, in: Jusletter 11. Juni 2018
BVGer – Die Credit Suisse hat vor dem Bundesverwaltungsgericht vergeblich versucht, die Herausgabe von Devisenkassenumsätzen an die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) zu verhindern. Die Weko verlangte die Informationen im Zusammenhang mit ihrer Untersuchung der mutmasslichen Absprachen im Devisenhandel. (Urteil B-6595/2017)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.