Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für Datenverarbeitung verantwortlich
EuGH – Die Datenschutzbehörde des Mitgliedstaats, in dem dieser Betreiber seinen Sitz hat, kann nach der Richtlinie 95/46 sowohl gegen ihn als auch gegen die in diesem Mitgliedstaat niedergelassene Tochtergesellschaft von Facebook vorgehen. (Urteil C–210/16 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig–Holstein / Wirtschaftsakademie Schleswig–Holstein GmbH)
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