HIV-Präventionskampagne «LOVE LIFE – bereue nichts»: Voraussetzungen für rechtliche Überprüfung nicht erfüllt
BGer – 35 von ihren Eltern vertretene Kinder und Jugendliche können gegen die HIV-Präventionskampagne «LOVE LIVE – bereue nichts» nicht rechtlich vorgehen. Ihre Rechte und Pflichten werden durch die in der Kampagne gezeigten Bilder und Videos nicht berührt. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerde ab und bestätigt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. (Urteil 2C_601/2016)
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