Jogger angefahren: Fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Autofahrer
BGer – Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren für einen heute 30-jährigen Mann bestätigt, der absichtlich einen Jogger anfuhr und schwer verletzte. Wie das Obergericht Aargau geht das Bundesgericht von mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aus. (Urteil 6B_897/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare