Die Schweiz und Europol verstärken ihre Zusammenarbeit
Die Schweiz und Europol arbeiten seit Inkrafttreten eines Kooperationsabkommens im Jahr 2006 eng zusammen. Bisher umfasste diese Zusammenarbeit 25 Delikte im Zusammenhang mit Terrorismus, Cyberkriminalität und organisierter Kriminalität. Am 1. Mai 2017 ist das Europol-Mandat erweitert worden und umfasst neu auch Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eine Reihe von Delikten der Wirtschaftskriminalität. Der Bundesrat hat am 22. August 2018 beschlossen, das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol um den erweiterten Europol-Deliktskatalog zu ergänzen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare