Verurteilung von IT-Unternehmer wegen Betrugs der EU bestätigt
BGer – Ein 69-jähriger Berner IT-Unternehmer muss sechs Monate einer teilbedingten Freiheitsstrafe von total 30 Monaten im Gefängnis verbracht. Er betrog die EU um Forschungsgelder. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Berner Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_498/2018)
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