Zürcher Verwaltungsgericht: Überhöhte Gerichtsgebühr in Bausache
BGer – Das Bundesgericht erachtet die vom Zürcher Verwaltungsgericht in einer Bausache von der Gemeinde Meilen als unterlegener Partei erhobene Gerichtsgebühr von CHF 13'000 als übermässig und mit dem Äquivalenzprinzip nicht mehr vereinbar. Es reduziert den Betrag wie von der Gemeinde beantragt auf CHF 8'000. (Urteil 1C_358/2017)
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