Bundesgericht lehnt Beschwerde des Zürcher Sterbehilfe-Verein ab
BGer – Der Verein «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» (Eras) mit Sitz in Gossau fordert, dass auch gesunde, urteilsfähige Menschen mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen. Die Zürcher Behörden wollten sich mit dieser Forderung bisher gar nicht befassen - und müssen es auch bis auf Weiteres nicht. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins abgelehnt. (Urteil 2C_608/2017)
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