Jusletter

Bundesgericht lehnt Beschwerde des Zürcher Sterbehilfe-Verein ab

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sterbehilfe, Tod, Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgericht lehnt Beschwerde des Zürcher Sterbehilfe-Verein ab, in: Jusletter 10. September 2018
BGer – Der Verein «Echtes Recht auf Selbstbestimmung» (Eras) mit Sitz in Gossau fordert, dass auch gesunde, urteilsfähige Menschen mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen. Die Zürcher Behörden wollten sich mit dieser Forderung bisher gar nicht befassen - und müssen es auch bis auf Weiteres nicht. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins abgelehnt. (Urteil 2C_608/2017)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.