Grosseltern dürfen ihren Enkelsohn sehen
BGer – Ein Grosselternpaar väterlicherseits darf seinen Enkelsohn nach dem Tod von dessen Vater weiterhin sehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Einspruch der Mutter des Kindes, die den Kontakt unterbunden hatte, abgewiesen. (Urteil 5A_380/2018)
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