KESB-Akten in Pöschwies: Keine Beteiligung an Strafverfahren
BGer – Personen, die in den 30'000 Entscheiden aufgeführt werden, welche die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich (KESB) im Gefängnis Pöschwies zu Büchern binden liess, können sich nicht am Strafverfahren beteiligen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1B_29/2018)
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