Kernanlagen: Sicherheitszuschlag ist rechtmässig
BVGer – Der vom Bundesrat 2015 eingeführte Sicherheitszuschlag von 30% auf die Beiträge, welche die Eigentümerinnen der Kernanlagen an den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds zu leisten haben, ist rechtmässig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und weist die dagegen eingereichte Beschwerde ab. (Urteil A-5647/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare