Jusletter

Kernanlagen: Sicherheitszuschlag ist rechtmässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kernanlagen: Sicherheitszuschlag ist rechtmässig, in: Jusletter 17. September 2018
BVGer – Der vom Bundesrat 2015 eingeführte Sicherheitszuschlag von 30% auf die Beiträge, welche die Eigentümerinnen der Kernanlagen an den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds zu leisten haben, ist rechtmässig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und weist die dagegen eingereichte Beschwerde ab. (Urteil A-5647/2016)

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