Mängel bei der Geldwäschereibekämpfung festgestellt
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat zwei Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse AG abgeschlossen. Im ersten Verfahren stellte sie Mängel bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäschereibekämpfung fest. Das zweite Verfahren betrifft eine für die Bank bedeutende Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person (PEP). Hier hat die FINMA ebenfalls Mängel im Geldwäschereidispositiv festgestellt, jedoch insbesondere auch im Kontrollsystem und im Risikomanagement der Bank.
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