Jusletter

Pfändung und Verarrestierung von digitalen Token

  • Autor/Autorin: Matthias Kuster
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: SchKG, Informatik und Recht
  • Zitiervorschlag: Matthias Kuster, Pfändung und Verarrestierung von digitalen Token, in: Jusletter 17. September 2018
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Ripple und Litecoin sind derzeit in aller Munde. Bitcoin verfügt aktuell über eine Marktkapitalisierung von ca. USD 100 Mrd. und der aktuelle Kurs pro Bitcoin lag Ende August 2018 bei USD 6’305. Ob der Kurs bis ins Jahr 2020 tatsächlich auf USD 500’000 steigen wird, wie im September 2017 von John McAfee, Entwickler der gleichnamigen Antivirensoftware, prognostiziert, sei dahingestellt. Unbestritten ist, dass digitale Token, wozu auch Kryptowährungen zählen, erhebliche Werte darstellen können, weshalb nachfolgend zu prüfen ist, ob und wie sie bei einem Schuldner gepfändet bzw. verarrestiert werden können.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Begriff und Arten von digitalen Token
  • II. Pfänd- und verarrestierbare Vermögenswerte nach SchKG
  • III. Token als pfänd- und verarrestierbare Vermögenswerte
  • IV. Vollzug der Pfändung und des Arrestes
  • V. Fazit

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