Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland
Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Lettland auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist am 3. September 2018 in Kraft getreten. Es wird ab dem 1. Januar 2019 wirksam. Das Abkommen wurde mit der Bestimmung über den steuerlichen Informationsaustausch auf Ersuchen ergänzt und in mehreren anderen Punkten angepasst.
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