Procédures suivies par le Tribunal Arbitral du Sport : droit à un procès équitable respecté
EGMR – Der Gerichtshof stellte fest, dass das Schiedsverfahren vor dem TAS, an dem die Antragsteller beteiligt waren, das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt hat und dass die Behauptungen des Antragstellers über einen strukturellen Mangel an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des TAS sowie die Vorwürfe des Antragstellers über die Unparteilichkeit bestimmter Schiedsrichter zurückzuweisen sind. Hingegen stellte der Gerichtshof fest, dass die Durchführung der Anhörung zu der Rechtmäßigkeit der Sanktion des Antragstellers wegen Doping, die vor dem TAS diskutiert wurden, dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt ist. (Urteil 40575/10 und 67474/10) (dr)
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