Wenig Ergebnisse in der bisherigen Ruag-Strafuntersuchung
BStrGer – Es besteht kein hinreichender Tatverdacht für eine Grundbuchsperre für die Wohnung jenes Ruag-Kadermanns, gegen welchen wegen Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz eine Strafuntersuchung läuft. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. (Beschluss BB.2018.114)
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