Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter
Kein pädophiler Sexualstraftäter darf künftig mehr mit Kindern arbeiten. Die Gerichte müssen in allen Fällen zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare