PostCom erlässt Verordnung über Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im Postsektor
Im weitgehend liberalisierten Postmarkt hat die PostCom Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen festgesetzt, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden. Die Mindeststandards schützen Angestellte, die keinen gesamtarbeits-vertraglichen Schutz geniessen, vor Lohndumping, müssen aber gleichzeitig auch den Markteintritt von neuen Anbieterinnen ermöglichen. Die Sozialpartner können darüber hinaus andere Bedingungen vereinbaren.
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