Schiedsgericht zuständig für Klagen ukrainischer Unternehmen
BGer – Das Schiedsgericht mit Sitz in Genf ist zuständig zur Beurteilung der Klagen von 12 ukrainischen Unternehmen gegen die Russische Föderation. Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Russischen Föderation ab. Die betroffenen Gesellschaften fordern von der Russischen Föderation vor dem Schiedsgericht Entschädigungen von 50,3 Millionen US-Dollar beziehungsweise 47,4 Millionen US-Dollar wegen Enteignung von Anlagen auf der Krim-Halbinsel. (Urteile 4A_396/2017, 4A_398/2017)
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