Personenprüfer will sich selbst nicht überprüfen lassen
BGer – Ein VBS-Mitarbeiter, der selbst Personensicherheitsprüfungen vornimmt, hat bei der eigenen Prüfung keine Einsicht in seine Steuerunterlagen gewährt. Das geht nicht, hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 1C_142/2018)
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