IVZ-Bestimmungen und ASTRA-Gebührenverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er eine Anpassung der Gebührenverordnung des Bundesamts für Strassen beschlossen. Die Bestimmungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
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