Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur
Der Bundesrat setzt sich weiter dafür ein, dass die Europäische Kommission die auf Ende 2018 befristete Börsenäquivalenz der Schweiz unbefristet verlängert. Weil der Markt Klarheit benötigt, um sich rechtzeitig auf die verschiedenen Szenarien einzustellen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 wie angekündigt eine Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur verabschiedet. Die mittels Verordnung eingeführte neue Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze gilt ab 1. Januar 2019. Sie wird in der Praxis nur eine Wirkung entfalten, wenn dies erforderlich wird.
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