Strafrechtliche Landesverweisung gegen EU-Bürger bestätigt
BGer – Das Bundesgericht äussert sich in einem ersten Entscheid zur strafrechtlichen Landesverweisung im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Es bestätigt die vom Obergericht des Kantons Zürich gegen einen straffälligen EU Bürger angeordnete Landesverweisung. Im konkreten Fall besteht kein Konflikt mit dem FZA, weshalb sich die Frage nach einem allfälligen Vorrang von Landesrecht oder FZA nicht gestellt hat. (Urteil 6B_235/2018)
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