Keine nachträgliche Verwahrung nach versuchtem Mord an Tochter
BGer – Ein heute 51-Jähriger, der 2009 seine Frau schwer verletzte und seine Tochter im dritten Stock vom Balkon stiess, wird nicht nachträglich verwahrt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Neuenburger Staatsanwaltschaft abgewiesen. (Urteil 6B_986/2018)
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