Drogenschnelltest darf direkt von der Polizei angeordnet werden
BGer – Die Polizei darf Fahrzeuglenker in eigener Kompetenz zur Durchführung von Drogenschnelltests verpflichten. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ist nicht erforderlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Autolenkers ab. (Urteil 6B_598/2018)
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