Jusletter

Drogenschnelltest darf direkt von der Polizei angeordnet werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Drogenschnelltest darf direkt von der Polizei angeordnet werden, in: Jusletter 10. Dezember 2018
BGer – Die Polizei darf Fahrzeuglenker in eigener Kompetenz zur Durchführung von Drogenschnelltests verpflichten. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ist nicht erforderlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Autolenkers ab. (Urteil 6B_598/2018)

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