Keine Vollzugslockerungen für Haupttäter im Mord von Unterseen BE
BGer – Auch nach bald 17 Jahren Freiheitsentzug gehen die Vollzugs-Behörden beim Haupttäter im Mordfall von Unterseen BE von einer hohen Rückfall- und Fluchtgefahr aus. Das Bundesgericht stützt diese Sicht und die Abweisung von Vollzugslockerungen für den heute 39-Jährigen. (Urteil 6B_240/2018)
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