Landesverweisung nach Angriff: Obergericht muss erneut entscheiden
BGer – Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) spielt für die Beurteilung einer allfälligen Landesverweisung jenes Deutschen keine Rolle, der sich im Februar 2017 beim Angriff auf einen Mann beteiligte. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Sache ans Zürcher Obergericht zurückgewiesen. (Urteil 6B_1152/2017)
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