Personenfreizügigkeit mit Kroatien: Verlängerung der Übergangsphase
Seit dem 1. Januar 2017 gilt das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Während einer mehrstufigen Übergangsphase gelten besondere Bedingungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit von kroatischen Staatsangehörigen in der Schweiz. Die erste Periode dieser Übergangsphase endet am 31. Dezember 2018. An seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die Übergangsphase bis Ende Dezember 2021 aufrecht zu erhalten.
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