Jusletter

Verrechnung der Billag-Mehrwertsteuer ist nicht zulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Fernmeldewesen. Fernmeldenetze, Obligationenrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verrechnung der Billag-Mehrwertsteuer ist nicht zulässig, in: Jusletter 11. November 2019
BVGer – Die Verrechnung der zu Unrecht bezahlten Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr mit einer der letzten Rechnungen der Billag kommt zwei Privatpersonen teuer zu stehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Begehren abgewiesen. Nun müssen sie nebst den Rechnungen, Betreibungsgebühren und Gerichtskosten tragen. (Urteile A-850/2019 und A-600/2019)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.