Bundesrat genehmigt Revision des Bundespersonalrechts
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Er räumt den Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung einen Anspruch auf Weiterarbeit bis 65 ein und stellt sie in dieser Hinsicht den männlichen Kollegen gleich. Ausserdem schafft er weitere Bestimmungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben und hebt Leistungen des Arbeitgebers auf.
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