Teilrevision des Gesetzes über die Währung und Zahlungsmittel
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 beschlossen, die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Mit der Revision wird die bisherige Umtauschfrist von 20 Jahren für Banknoten ab der sechsten Serie definitiv aufgehoben.
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