La CEDH rejette une plainte de la télévision suisse
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ist auf eine Beschwerde des Schweizer Fernsehens nicht eingetreten. Strittig war, ob in einer Sendung des Gesundheitsmagazins «Puls» zum Thema Botox über die Tests an Mäusen bei der Produktion des Nervengifts hätte informiert werden müssen. (Urteil Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft et autres c. Suisse)
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