Säule-3a-Guthaben bei Bankstiftungen in der Erbrechtsrevision
Gesellschaftliche Veränderungen wie Patchwork-Familien und Konkubinatspaare haben im Hinblick auf die gebundene Vorsorge zu ungeklärten Fragen geführt. Insbesondere war in der Vergangenheit zwischen Lehre und Praxis umstritten, ob und mit welchem Betrag Guthaben der Säule 3a bei Bankstiftungen im Todesfall des Versicherten Bestandteil seines Nachlasses werden und ob der Begünstigte ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Bankstiftung hat. Mit der am 29. August 2018 publizierten Botschaft zur Erbrechtsrevision hat sich der Bundesrat diesen offenen Fragen angenommen. Dieser Beitrag bespricht die vorgelegten Lösungsvorschläge.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Das 3-Säulen-System
- 3. Zankapfel Säule 3a beim Todesfall des Versicherten
- 4. An wen muss die Bankstiftung leisten?
- 5. Die Gesetzesrevision schafft Klarheit
- 5.1. Hinzurechnung des Rückkaufswerts zum Nachlass
- 5.2. Direktes Forderungsrecht des Begünstigten gegenüber der Bankstiftung
- 6. Kritik an der Gesetzesrevision aus Sicht der Praktiker von Bankstiftungen
- 7. Fazit
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