Somalierin wegen der Genitalbeschneidung ihrer Töchter verurteilt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung einer Frau aus Somalia, die ihre Töchter in ihrem Heimatland vor der gemeinsamen Einreise in die Schweiz einer Genitalbeschneidung zugeführt hat. Es weist ihre Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Neuenburg ab. (Urteil 6B_77/2019)
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