Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Verwaltungsbereich vereinfacht
Die Zustellung von amtlichen Schriftstücken aus dem Ausland in die Schweiz und aus der Schweiz ins Ausland wird vereinfacht: Künftig ist es nicht mehr notwendig, ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen, wenn die ausländische Behörde die direkte Zustellung von amtlichen Schriftstücken ebenfalls erlaubt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2019 entsprechende Gesetzesänderungen auf den 1. April 2019 in Kraft gesetzt.
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