Jusletter

Mann muss Freiheitsstrafe von 19 Jahren wegen Mordes vollumfänglich verbüssen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Mann muss Freiheitsstrafe von 19 Jahren wegen Mordes vollumfänglich verbüssen, in: Jusletter 18. März 2019
BGer – Ein von der Berner Justiz im Jahr 2006 wegen Mordes verurteilter Mann muss seine Freiheitsstrafe von 19 Jahren vollumfänglich im Gefängnis verbringen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Ablehnung der vorzeitigen bedingten Entlassung abgewiesen. (Urteil 6B_32/2019)

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