Mann muss Freiheitsstrafe von 19 Jahren wegen Mordes vollumfänglich verbüssen
BGer – Ein von der Berner Justiz im Jahr 2006 wegen Mordes verurteilter Mann muss seine Freiheitsstrafe von 19 Jahren vollumfänglich im Gefängnis verbringen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Ablehnung der vorzeitigen bedingten Entlassung abgewiesen. (Urteil 6B_32/2019)
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