Jusletter

Empfehlungen zu Schnittstellen mit der Sozialhilfe

Ausgewählte Empfehlungen zu organisatorischen Zuständigkeiten und zur Koordination von Leistungsansprüchen aus der Beratungspraxis der SKOS

  • Autor/Autorin: Alexander Suter
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht
  • Zitiervorschlag: Alexander Suter, Empfehlungen zu Schnittstellen mit der Sozialhilfe, in: Jusletter 25. März 2019
Die tägliche Arbeit mit Sozialhilferecht ist von zahlreichen Schnittstellen geprägt. Die daraus entstehenden Zuständigkeitsfragen lassen sich regelmässig nicht eindeutig beantworten und die Koordination von Rechten und Pflichten zwischen Personen und verschiedenen Institutionen gestaltet sich schwierig. Die Klärung von Schnittstellenfragen ist ein regelmässiges Thema bei der Beratungsstelle der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Die Erfahrungen mit einer Auswahl solcher Schnittstellenfragen werden nachfolgend zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Grundlagen
  • 1. Sozialhilfe im System der sozialen Sicherheit
  • 2. Breites Leistungsspektrum der Sozialhilfe
  • 3. Bedeutung von Schnittstellen in der Sozialhilfepraxis
  • 4. Ansätze zur Lösung von Schnittstellenfragen
  • II. Sozialhilfe für Personen im Freiheitsentzug
  • 1. Vollzugskosten, vollzugsbedingte Nebenkosten und persönliche Auslagen
  • 2. Verwendung der Beträge auf Frei- und Sperrkonto
  • 3. Gesundheitskosten als Teil der persönlichen Auslagen
  • 4. Integrationszulagen für Personen im Freiheitsentzug
  • 5. Persönliche Hilfe durch Betreuung, Begleitung und Administration
  • III. Sozialhilfe für Opfer von Straftaten
  • 1. Allgemeine Klärung der Schnittstellen anhand der Grundprinzipien
  • 2. Überbrückungshilfe für den allgemeinen Lebensbedarf
  • 3. Aufenthalte in einer Notunterkunft
  • 4. Kindesschutzmassnahmen
  • IV. Sozialhilfe für Massnahmen des Kindesschutzes
  • 1. Freiwillige und angeordnete Kindesschutzmassnahmen
  • 2. Verteilung von Unterhalts- und Finanzierungspflichten
  • 3. Rolle der Sozialhilfe bei der Prüfung von Kindesschutzmassnahmen
  • 4. Zuständigkeiten bei der Sicherung von Massnahmenkosten
  • V. Hinweise zu einer Auswahl weiterer Schnittstellen

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