Verurteilung von Fussballer wegen fahrlässiger Körperverletzung bestätigt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines Amateur-Fussballers wegen fahrlässiger Körperverletzung, der seinem Gegner bei einem gefährlichen Tackling ohne Absicht den Knöchel gebrochen und für das Foul die gelbe Karte erhalten hat. Es weist die Beschwerde des Verurteilten gegen den Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts ab. (Urteil 6B_52/2019)
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