Jusletter

Bundesrat wird die Schlussfolgerungen aus Bundesgerichtsurteil ziehen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht, Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat wird die Schlussfolgerungen aus Bundesgerichtsurteil ziehen, in: Jusletter 15. April 2019
Der Bundesrat hat das Urteil des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren betreffend die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Kenntnis genommen. Er wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab, wird diese analysieren und die notwendigen Schritte einleiten.

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